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OIL FILTER

OIL FILTER
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Ölfilter für Can-am Ryker 600/900 und Maverick X3 und X3 MAX   Hinweise zur... mehr
Produktinformationen "OIL FILTER"
Ölfilter für Can-am Ryker 600/900 und Maverick X3 und X3 MAX
 

Hinweise zur Altölentsorgung
Die bei uns erworbene Menge an Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl nehmen wir als Altöl
kostenlos zum Zweck der fachgerechten Entsorgung zurück. Die Rücknahme erstreckt sich ebenfalls
auf Ölfilter und beim Öl-wechsel regelmäßige anfallende ölhaltige Abfälle.
Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.
Sie können das gebrauchte Öl bzw. Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßige anfallende ölhaltige
Abfälle persönlich bei uns abgeben. Alternativ können Sie bei Übernahme der Versandkosten den
Versand per Post wählen. Bitte achten Sie darauf, Altöl bei Versendung als Gefahrengut zu
kennzeichnen und entsprechende Behältnisse zu verwenden.“

4. Kosten der Rücksendung

Die Kosten für die Rücksendung des Altöls an den Online-Händler hat der private
Endverbraucher zu tragen. Die AltölVO regelt keine Kostentragungspflicht des
gewerblichen Händlers für die Rücksendung des Altöls.
Auch aus der Pflicht, das Altöl kostenlos entsorgen zu müssen, kann keine Verpflichtung zur
Versandkostenübernahme des Händlers hergeleitet werden.
Selbst bei Erwerb und Rückgabe beim Fachhändler vor Ort entstehen dem Kunden Kosten.
Der Käufer muss auch in diesem Fall eine speziell zum Transport geeignete Verpackung
verwenden und das Altöl zum Händler transportieren. Die dafür aufzuwendenden Kosten
muss der Händler nicht tragen.
Entsprechende Kosten (Verpackung und Transport = Versand) fallen auch bei Rücksendung
des Altöls an den Händler an. Es besteht deshalb kein nachvollziehbarer Grund, dem
Händler bei Rücksendung des Altöls die Rücksendekosten aufzubürden.

5. Ausnahme für die Abgabe an Unternehmer und die Schifffahrt
Erfolgt die gewerbliche Abgabe von Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl an Unternehmer
oder öffentliche Einrichtungen, muss die Annahmestelle nicht am Verkaufsort oder in dessen
Nähe eingerichtet oder nachgewiesen werden, § 9 Abs.1 Satz 1 AltölVO.
Der Verkäufer kann sich zur Erfüllung seiner Annahmeverpflichtung Dritter bedienen, § 9
Abs.1 Satz 2 AltölVO.

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